Immobilienschenkung in Dubai · Gifting beim DLD

Übertragen Sie das Eigentum an einer Immobilie in Dubai auf einen Angehörigen ersten Grades (Eltern, Kinder oder Ehegatte) oder zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter über die Gifting-Regelung (Hiba) beim Dubai Land Department. DLD-Gebühr von 0,125 %, Abwicklung an einem Tag und Ausstellung des neuen Title Deed.

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Wohntürme in Dubai Marina, Vereinigte Arabische Emirate
XV · Immobilien-GiftingDubai · VAE
Wer per Gifting beschenkt werden kann

Vier vom DLD zugelassene Empfänger.

Die Gifting-Regelung (Hiba) des Dubai Land Department beschränkt die unentgeltliche Übertragung von Immobilien auf einen geschlossenen Kreis: Angehörige ersten Grades und das Verhältnis zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter. Jede andere Beziehung (Geschwister, Cousins, Neffen, Freunde) muss als regulärer Kauf abgewickelt werden.

01 Eltern

Von Eltern an Kinder.

Ein Elternteil (Vater oder Mutter) kann eine Immobilie unentgeltlich auf seinen Sohn oder seine Tochter übertragen. Das Verwandtschaftsverhältnis wird mit einer legalisierten und ins Arabische übersetzten Geburtsurkunde nachgewiesen.

02 Kinder

Von Kindern an Eltern.

Ein volljähriger Sohn oder eine volljährige Tochter kann die eigene Immobilie dem Vater oder der Mutter schenken. Gleiche Anforderungen an die Unterlagen: legalisierte Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.

03 Ehegatte

Zwischen Ehegatten.

Zwischen Ehemann und Ehefrau ist die Übertragung unentgeltlich. Die Ehe wird mit einer Urkunde nachgewiesen, die von der Botschaft der VAE im Ausstellungsland und vom Außenministerium der VAE legalisiert wurde, mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.

04 Gesellschaft ↔ Gesellschafter

Gesellschaft und Gesellschafter.

Ein Gesellschafter kann eine Immobilie per Gifting in seine Gesellschaft einbringen (oder umgekehrt). Das Unternehmen muss zuvor beim Dubai Land Department als zugelassener Eigentümer registriert sein.

Valuation Certificate

Wann eine Bewertung der Immobilie verlangt wird.

Das Valuation Certificate ist das offizielle Bewertungsdokument des Dubai Land Department. Es bildet die Grundlage, auf der die DLD-Gebühr von 0,125 % berechnet wird. Es wird nicht immer verlangt: Das hängt von der Art der Immobilie ab.

Valuation Certificate erforderlich

Wenn es sich um eine Villa, ein Grundstück (Land) oder eine Off-Plan-Einheit mit Payment Plan handelt. In diesen Fällen nimmt das DLD die Bewertung vor, und sie wird in die Gifting-Akte aufgenommen.

Kein Valuation Certificate erforderlich

Bei einer Ready-Immobilie (bereits übergebene Wohnung, nicht Off-Plan). In diesen Fällen prüft das DLD direkt in seinem System den für diese Einheit registrierten Wert, und die Gebühr von 0,125 % wird auf diesen Wert berechnet.

Schritt für Schritt

So funktioniert das Gifting in Dubai.

Sechs Schritte: von der Prüfung, ob die Beziehung zulässig ist, bis zum neuen Title Deed auf den Namen des Begünstigten. Sind die Unterlagen vollständig, ist das Verfahren am selben Tag abgeschlossen.

  1. 01

    Berechtigung prüfen und Unterlagen zusammenstellen

    Wir bestätigen, dass die Beziehung zulässig ist (Eltern, Kinder, Ehegatte oder zwischen Gesellschaft und Gesellschafter), und stellen die Unterlagen zur Immobilie (Title Deed, Oqood oder Pre-Title Deed) und zu beiden Parteien zusammen.

  2. 02

    Bewertung beantragen (falls erforderlich)

    Handelt es sich um eine Villa, ein Grundstück (Land) oder eine Off-Plan-Einheit mit Payment Plan, wird das Valuation Certificate beim Dubai Land Department beantragt.

  3. 03

    Ein Real Estate Registration Trustee Center aufsuchen

    Beide Parteien erscheinen mit den vollständigen Unterlagen im vom DLD zugelassenen Trustee Center. Unterschreibt ein Bevollmächtigter, wird die vollständige notarielle Vollmacht (alle Seiten und der Sticker) vorgelegt.

  4. 04

    Einreichung und Prüfung der Unterlagen

    Der Trustee prüft Identität und Verwandtschaftsverhältnis (oder die gesellschaftsrechtliche Beziehung), das Title Deed, das NOC des Developers bei Off-Plan-Einheiten sowie das Valuation Certificate, sofern es verlangt wird.

  5. 05

    Zahlung der Gebühren (DLD und Trustee)

    Im selben Termin werden die Gebühren des Dubai Land Department (0,125 % auf den Bewertungswert zuzüglich 560 AED) und die Trustee-Gebühr beglichen. Das DLD akzeptiert Karte oder Bankscheck; der Trustee akzeptiert Karte, Bargeld oder Scheck.

  6. 06

    Ausstellung des neuen Title Deed

    Das Dubai Land Department stellt das neue Title Deed auf den Namen des Begünstigten aus. Die Immobilie ist noch am selben Tag offiziell zu seinen Gunsten eingetragen.

Offizielle Gebühren

Was das Gifting kostet.

Gebühren des Dubai Land Department und des Trustee für das Gifting einer Immobilie in Dubai. Prüfen Sie die aktuell geltenden Beträge vor der Antragstellung im offiziellen Portal des DLD.

01

DLD-Gebühr

0,125 % auf den Bewertungswert der Immobilie zuzüglich 560 AED. Es gilt ein Mindestbetrag von 2.560 AED, wenn der Bewertungswert unter 1.600.000 AED liegt.

02

Trustee · ready unter 2 Mio. AED

2.100 AED Gebühr des Trustee Center für eine Ready-Immobilie (bereits übergeben), deren Wert unter zwei Millionen Dirham liegt.

03

Trustee · ready über 2 Mio. AED

4.200 AED Trustee-Gebühr, wenn die Ready-Immobilie zwei Millionen Dirham übersteigt.

04

Trustee · Off-Plan unter 2 Mio. AED

3.675 AED Trustee-Gebühr für eine Off-Plan-Einheit (im Bau) mit einem Wert unter zwei Millionen Dirham.

05

Trustee · Off-Plan über 2 Mio. AED

5.250 AED Trustee-Gebühr, wenn die Off-Plan-Immobilie zwei Millionen Dirham übersteigt.

06

Zahlungsart

Das DLD akzeptiert ausschließlich Karte oder Bankscheck. Der Trustee akzeptiert Karte, Bargeld oder Scheck. Aufgeschobene Überweisungen werden nicht akzeptiert.

Gifting zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Wann das Unternehmen beim DLD registriert werden muss.

Erfolgt das Gifting zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter (oder umgekehrt), muss das Unternehmen beim Dubai Land Department als zugelassener Eigentümer registriert sein. Die Registrierung wird in einem Trustee Center in 15 bis 30 Minuten abgeschlossen. Die Zahlung erfolgt bar oder mit Karte. Nach der Registrierung erhält das Unternehmen per E-Mail eine Referenznummer, die das DLD für alle künftigen Vorgänge verwendet.

01 Sole

Unternehmen mit einem Inhaber.

Sole Establishment. Unternehmen mit einem einzigen Inhaber, das beim Dubai Land Department registriert wird, um als Eigentümer von Immobilien auftreten zu können.

02 LLC

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

LLC mit in den VAE ansässigen Gesellschaftern. Registrierung der Gesellschaft beim DLD, damit sie Immobilien in Dubai auf ihren Namen erwerben und halten kann.

03 Ausländisch

Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern.

Gesellschaften mit nicht ansässigen Gesellschaftern oder Strukturen mit ausländischer Beteiligung. Sie erfordern eine spezielle Registrierung beim Dubai Land Department.

04 Änderung

Gesellschaftsrechtliche Änderungen.

Gesellschafter aufnehmen oder ausscheiden lassen, die Beteiligungsverhältnisse ändern oder sonstige Anpassungen nach der Erstregistrierung des Unternehmens beim DLD.

Was das DLD verlangt

Allgemeine Unterlagen für das Gifting.

Unterlagen, die für jedes Gifting (Hiba) in Dubai gelten, unabhängig davon, ob eine natürliche Person oder eine Gesellschaft beteiligt ist. Das Dubai Land Department kann je nach Einzelfall zusätzliche Nachweise verlangen.

Immobilie

Unterlagen zur Immobilie

Eigentumsnachweis
Title Deed, Oqood oder Pre-Title Deed der Immobilie, je nachdem, ob die Einheit bereits übergeben ist, Off-Plan ist oder sich in der Phase vor der endgültigen Titelausstellung befindet.
NOC des Developers
Vom Bauträger ausgestelltes No Objection Certificate. Bei Off-Plan-Immobilien immer verpflichtend. In der Meydan Free Zone muss das NOC auf Arabisch ausgestellt werden.
Valuation Certificate
Nur wenn es sich um eine Villa, ein Grundstück (Land) oder eine Off-Plan-Einheit mit Payment Plan handelt. Für Ready-Wohnungen nicht erforderlich.
Parteien

Unterlagen der Parteien

Identität
Reisepass und Emirates ID beider Parteien. Ist eine Partei nicht in den VAE ansässig: Reisepass und Einreisestempel.
Kontakt
Mobilnummer und E-Mail-Adresse jeder Partei (das DLD nutzt sie für Benachrichtigungen und die Bestätigung des Vorgangs).
Verwandtschaft oder Ehe
Geburts- oder Heiratsurkunde, legalisiert von der Botschaft der VAE im Ausstellungsland und vom Außenministerium der VAE, mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
Notarielle Vollmacht (falls zutreffend)
Unterschreibt ein Bevollmächtigter anstelle des Eigentümers, wird die vollständige notarielle Vollmacht vorgelegt (alle Seiten und der Legalisierungssticker).
Gesellschaft als Partei des Giftings

Unterlagen nach Art des registrierenden Unternehmens.

Ist eine Gesellschaft beteiligt (als übertragende oder erwerbende Partei des Giftings), verlangt das Dubai Land Department je nach lizenzausstellender Behörde spezifische Unterlagen. Zugelassen ist ein breites Spektrum an Free Zones, Mainland- und Offshore-Strukturen.

Freezone (allgemein)▸

Anforderungen, die für die meisten Free Zones gelten:

  • Gültige Trade License oder Certificate of Incorporation.
  • Aktuelles Certificate of Incumbency (nicht älter als 6 Monate).
  • MOA und AOA mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gesellschafter: Reisepass, Visumseite und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
  • NOC der zuständigen Behörde, wenn die Gesellschaft eine Immobilie kaufen wird.
  • Firmenstempel.
Ausländisches Unternehmen (Offshore, nicht in den VAE ansässig)▸

Ein ausländisches Unternehmen kann ausschließlich als Verkäufer auftreten. Um zu kaufen oder ein Gifting zu erhalten, muss es zunächst eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in den VAE gründen (DED, Free Zone oder RAK Free Zone); diese VAE-Gesellschaft wird dann als Eigentümerin eingetragen. Für Gesellschaften, die nur verkaufen, ist keine Unternehmensregistrierung beim DLD erforderlich.

  • Certificate of Incorporation.
  • Certificate of Incumbency (nicht älter als 6 Monate).
  • MOA und AOA, legalisiert von der Botschaft der VAE im Ausstellungsland und vom Außenministerium der VAE (MOFA), mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gesellschafter: Reisepass, Visumseite und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
DED (Department of Economy and Tourism · Mainland Dubai)▸
  • Gültige Trading License.
  • MOA (bei Sole Establishments nicht erforderlich).
  • Gesellschafter: Reisepass, Visumseite und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
  • Firmenstempel.
JAFZA (Jebel Ali Free Zone Authority)▸
  • Certificate of Incorporation.
  • Aktuelles Certificate of Incumbency (nicht älter als 6 Monate).
  • MOA und AOA mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gesellschafter: Reisepass, Visumseite und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
  • NOC der zuständigen Behörde, wenn die Gesellschaft eine Immobilie kaufen wird.
  • Gesellschafterbeschluss oder notarielle Vollmacht, wenn Direktoren oder andere Dritte als die Gesellschafter unterschreiben.
  • Firmenstempel.
RAK ICC▸

Für RAK-ICC-Gesellschaften, die bei einem Gifting als übertragende oder erwerbende Partei auftreten:

  • Certificate of Incorporation.
  • Certificate of Incumbency (nicht älter als 6 Monate).
  • MOA und AOA mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gesellschafter: Reisepass, Visumseite und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
  • NOC der zuständigen Behörde, wenn die Gesellschaft eine Immobilie kaufen wird.
  • Gesellschafterbeschluss oder notarielle Vollmacht, wenn Direktoren oder andere Dritte als die Gesellschafter unterschreiben.
  • Firmenstempel.
DMCC (Dubai Multi Commodities Centre)▸
  • Gültige Trade License.
  • Extract of Registry (nicht älter als 6 Monate).
  • MOA und AOA mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gesellschafter: Reisepass, Visumseite und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
  • NOC der zuständigen Behörde, wenn die Gesellschaft eine Immobilie kaufen wird.
  • Gesellschafterbeschluss oder notarielle Vollmacht, wenn Direktoren oder andere Dritte als die Gesellschafter unterschreiben.
  • Firmenstempel.
Meydan Free Zone▸
  • Gültige Business License.
  • Gültiges Certificate of Incumbency (nicht älter als 6 Monate).
  • MOA und AOA mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gesellschafter: Reisepass, Visumseite und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
  • NOC auf Arabisch der zuständigen Behörde, wenn die Gesellschaft eine Immobilie kaufen wird (Besonderheit von Meydan: Das NOC wird direkt auf Arabisch ausgestellt).
  • Gesellschafterbeschluss oder notarielle Vollmacht, wenn Direktoren oder andere Dritte als die Gesellschafter unterschreiben.
  • Firmenstempel.
IFZA (International Free Zone Authority)▸
  • Gültige License.
  • Gültiges Certificate of Incumbency (nicht älter als 6 Monate).
  • MOA und AOA mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gesellschafter: Reisepass, Visumseite und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
  • NOC der zuständigen Behörde, wenn die Gesellschaft eine Immobilie kaufen wird.
  • Gesellschafterbeschluss oder notarielle Vollmacht, wenn Direktoren oder andere Dritte als die Gesellschafter unterschreiben.
  • Firmenstempel.
ADGM (Abu Dhabi Global Market)▸
  • Gültige License oder Certificate of Incorporation.
  • Gültiges Certificate of Incumbency oder Extract of Shareholders (nicht älter als 6 Monate).
  • MOA und AOA mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gesellschafter: Reisepass, Visumseite und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
  • NOC der zuständigen Behörde, wenn die Gesellschaft eine Immobilie kaufen wird.
  • Gesellschafterbeschluss oder notarielle Vollmacht, wenn Direktoren oder andere Dritte als die Gesellschafter unterschreiben.
  • Firmenstempel.
DAFZA (Dubai Airport Free Zone Authority)▸
  • Gültige Licence.
  • Gültiges Certificate of Incumbency (nicht älter als 6 Monate).
  • MOA und AOA mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gesellschafter: Reisepass, Visumseite und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
  • NOC der zuständigen Behörde, wenn die Gesellschaft eine Immobilie kaufen wird.
  • Gesellschafterbeschluss oder notarielle Vollmacht, wenn Direktoren oder andere Dritte als die Gesellschafter unterschreiben.
  • Firmenstempel.
Ports, Customs and Free Zone Corporation▸
  • Gültige License.
  • Gültiges Certificate of Incumbency (nicht älter als 6 Monate).
  • MOA und AOA mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gesellschafterbeschluss oder notarielle Vollmacht, wenn Direktoren oder andere Dritte als die Gesellschafter unterschreiben.
  • Firmenstempel.
RAKEZ (Ras Al Khaimah Economic Zone)▸
  • Certificate of Incorporation oder Trade License.
  • Aktuelles Certificate of Incumbency (höchstens 6 Monate alt).
  • MOA und AOA mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gesellschafter: Reisepass, Visumseite und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
  • NOC der zuständigen Behörde, wenn die Gesellschaft eine Immobilie kaufen wird.
  • Gesellschafterbeschluss oder notarielle Vollmacht, wenn Direktoren oder andere Dritte als die Gesellschafter unterschreiben.
  • Firmenstempel.
ADGM- oder DIFC-Stiftung▸

ADGM- und DIFC-Stiftungen können Eigentümer von Immobilien in Dubai sein.

  • Gültige Trading License oder Certificate of Formation.
  • Certificate of Incumbency (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum).
  • Charter und By-Law mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische.
  • Gründer: Reisepass und Emirates ID. Nicht Ansässige: nur Reisepass.
  • NOC der zuständigen Behörde, wenn die Stiftung eine Immobilie kaufen wird.
  • Gründerbeschluss oder notarielle Vollmacht, wenn Direktoren oder andere Dritte als die Gründer unterschreiben.
  • Firmenstempel.

Gemeinsame Hinweise für alle Fälle: Das Dubai Land Department verlangt einen Firmenstempel, um die Gesellschaft als Eigentümerin zu registrieren. Sind die Unterzeichner nicht die Gesellschafter selbst (zum Beispiel Direktoren oder bevollmächtigte Dritte), wird ein Gesellschafterbeschluss oder eine notarielle Vollmacht vorgelegt, die dies erlaubt. MOA und AOA werden stets in arabischer Übersetzung vorgelegt.

Warum LorcaBase

Ihr Gifting, betreut von Anfang bis Ende.

Wir koordinieren jeden Schritt der Immobilienübertragung in Dubai per Gifting: Berechtigung, Unterlagen, Vollmachten, beglaubigte Übersetzung ins Arabische und Erscheinen im Trustee Center, auf Englisch und Spanisch und mit praktischer Kenntnis der Abläufe beim DLD.

01

Umfassende Abwicklung des Verfahrens

Wir betreuen die Akte von Anfang bis Ende: Prüfung der Berechtigung, Vorbereitung, Termin im Trustee Center und Ausstellung des neuen Title Deed.

02

Koordination mit dem DLD

Direkter Austausch mit dem Dubai Land Department und mit den wichtigsten zugelassenen Trustee Centers in Dubai.

03

Beratung zur Berechtigung

Wir klären vor dem Start, ob die Beziehung zwischen den Parteien unter einen der vier vom DLD zugelassenen Fälle fällt.

04

Vollmachten und Übersetzungen

Wir bereiten notarielle Vollmachten vor, kümmern uns um die Legalisierung durch die Botschaft und das Außenministerium der VAE und koordinieren die beglaubigte Übersetzung ins Arabische.

05

13 Arten von Rechtsträgern

Wir arbeiten mit den spezifischen Unterlagen von DED, JAFZA, DMCC, Meydan, IFZA, DAFZA, RAKEZ, ADGM, DIFC, RAK ICC und weiteren zugelassenen ausstellenden Behörden.

06

Auf Englisch und Spanisch

Direkte Betreuung auf Englisch und Spanisch von Anfang bis Ende. Wir erklären jedes Dokument des DLD und jede Zahl der Abrechnung vor der Unterschrift.

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Glossar Gifting Dubai

Die wichtigsten Begriffe zum Gifting von Immobilien in Dubai.

Kompaktes Glossar der Begriffe, die Ihnen bei der Eigentumsübertragung einer Immobilie per Gifting beim Dubai Land Department begegnen.

DLD (Dubai Land Department)▸

Immobilienbehörde des Emirats Dubai. Registriert Immobilien und wickelt Kaufverträge, Gifting (Hiba) und andere Immobiliengeschäfte ab. Stellt die Title Deeds und die Valuation Certificates aus.

Trustee Center▸

Real Estate Registration Trustee Center. Vom DLD zugelassene Stelle, in der Übertragungen einschließlich Gifting abgewickelt werden. Es ist die Anlaufstelle vor Ort, die beide Parteien aufsuchen.

Title Deed▸

Vom Dubai Land Department ausgestellte Eigentumsurkunde, die das Eigentum an einer bereits übergebenen Immobilie nachweist.

Oqood▸

Erstregistrierung des Käufers einer Off-Plan-Immobilie beim DLD, gültig bis zur Übergabe der Einheit und zur anschließenden Ausstellung des Title Deed.

Pre-Title Deed▸

Vorläufiger Eigentumsnachweis für eine Immobilie vor der endgültigen Ausstellung des Title Deed. Vom DLD für das Gifting anerkannt.

NOC (No Objection Certificate)▸

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Developers. Beim Gifting von Off-Plan-Immobilien verpflichtend. In der Meydan Free Zone muss sie auf Arabisch ausgestellt werden.

Off-Plan▸

Im Bau befindliche, noch nicht übergebene Immobilie. Das Gifting einer Off-Plan-Immobilie erfordert das NOC des Developers und, wenn die Einheit über einen Payment Plan läuft, zusätzlich ein Valuation Certificate.

Ready Property▸

Bereits übergebene und mit Title Deed registrierte Immobilie. Bei Ready-Wohnungen ist für das Gifting kein Valuation Certificate erforderlich.

Valuation Certificate▸

Offizielles Bewertungszertifikat, ausgestellt vom DLD. Verpflichtend beim Gifting von Villen, Grundstücken (Land) und Off-Plan-Einheiten mit Payment Plan.

Hiba▸

Arabischer Begriff für Gifting. Vom DLD anerkannte Regelung für Immobilienschenkungen zwischen Eltern, Kindern, Ehegatten sowie zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, mit einer ermäßigten Gebühr von 0,125 %.

MOA / AOA▸

Memorandum of Association und Articles of Association. Gründungsdokumente der Gesellschaft. Das DLD verlangt sie stets in arabischer Übersetzung, wenn das Unternehmen an einem Gifting beteiligt ist.

Certificate of Incorporation▸

Gründungsbescheinigung der Gesellschaft. Weist die rechtliche Existenz des Unternehmens nach, das als Partei am Gifting beteiligt ist.

Certificate of Incumbency▸

Bescheinigung über Bestand und Gesellschafterstruktur. Üblich bei Offshore-Strukturen (RAK ICC, ADGM, DIFC) und wenn das DLD sie verlangt, um das Unternehmen als Eigentümer zu registrieren.

DED / Free Zone▸

Das DED (Department of Economy and Tourism) stellt in Dubai die Mainland-Lizenzen aus. Die Free Zones (JAFZA, DMCC, Meydan, IFZA, DAFZA, RAKEZ) sind Wirtschaftszonen mit 100 % ausländischem Eigentum. Das DLD lässt Gesellschaften beider Arten als Eigentümer zu.

RAK ICC▸

Offshore-Behörde von Ras Al Khaimah. RAK-ICC-Gesellschaften können sich beim DLD registrieren lassen, um Immobilien in Dubai zu kaufen, zu verkaufen oder per Gifting zu erhalten.

AED▸

Dirham der VAE, offizielle Währung der Vereinigten Arabischen Emirate. Fester Wechselkurs von rund 1 USD = 3,67 AED.

Häufige Fragen

Was wir am häufigsten gefragt werden.

An wen kann man eine Immobilie in Dubai per Gifting verschenken?

Die Gifting-Regelung (Hiba) des Dubai Land Department lässt nur vier Empfänger zu: Eltern, Kinder, Ehegatte sowie Übertragungen zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter (in beide Richtungen). Andere Angehörige (Geschwister, Cousins, Neffen) und Dritte sind ausgeschlossen.

Kann ich eine Immobilie meinem Bruder oder Neffen schenken?

Nein. Das Gifting gilt nur für Angehörige ersten Grades (Eltern, Kinder, Ehegatte) und für das Verhältnis Gesellschaft↔Gesellschafter. Eine Übertragung an einen Bruder, Cousin oder Neffen wird als regulärer Kauf abgewickelt, mit der Standardgebühr des Dubai Land Department von 4 %.

Wie hoch sind die Gebühren für das Gifting?

Das DLD erhebt 0,125 % auf den Bewertungswert zuzüglich 560 AED (mindestens 2.560 AED, wenn der Bewertungswert unter 1.600.000 AED liegt). Die Trustee-Gebühr liegt zwischen 2.100 AED und 5.250 AED, je nach Wert der Immobilie und danach, ob sie ready oder Off-Plan ist.

Wie lange dauert das Gifting-Verfahren in Dubai?

Sind die Unterlagen vollständig, wird das Gifting am selben Tag im Real Estate Registration Trustee Center abgewickelt. Das DLD stellt das neue Title Deed auf den Namen des Begünstigten innerhalb weniger Stunden nach der Prüfung und der Zahlung der Gebühren aus.

Wann ist ein Valuation Certificate erforderlich?

Wenn es sich um eine Villa, ein Grundstück oder eine Off-Plan-Immobilie mit Payment Plan handelt. Für bereits übergebene Ready-Wohnungen (in der Regel nicht mehr als 3 Jahre seit der Übergabe) wird es nicht verlangt. Sie können das Title Deed an den Trustee senden, um zu klären, ob es erforderlich ist.

Wird das Unternehmen nur einmal beim DLD registriert oder bei jedem Vorgang?

Nur einmal. Nach der Registrierung ist das Unternehmen für alle künftigen Immobiliengeschäfte zugelassen. Bei späteren Transaktionen genügen ein aktuelles Certificate of Incumbency (höchstens 6 Monate alt), die Unterlagen der Gesellschafter und gegebenenfalls die Vollmacht (POA). Die beglaubigte Übersetzung des MOA ins Arabische wird ebenfalls nur einmal erstellt.

Braucht man für jede Immobilie ein eigenes NOC oder genügt eines für alle?

Das hängt von der ausstellenden Free Zone ab. Einige Behörden akzeptieren ein allgemeines NOC, das alle Immobilien abdeckt; andere verlangen für jeden Vorgang ein eigenes NOC. Dies wird vor dem Verfahren direkt mit der jeweiligen Free Zone geklärt.

Muss der Gesellschafter in Dubai sein, um das Unternehmen zu registrieren oder das Gifting durchzuführen?

Nicht unbedingt. Ist der Gesellschafter nicht in den VAE ansässig, erfolgt die Abwicklung über eine notarielle Vollmacht (POA) mit allen Seiten und dem Sticker, legalisiert für die Verwendung in den VAE. Die Vollmacht kann vor einem zuständigen Notar im Herkunftsland erteilt werden.

Müssen alle Dokumente ins Arabische übersetzt werden?

Ja. MOA und AOA sowie die amtlichen Bescheinigungen (Certificate of Incorporation, Certificate of Incumbency) werden mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische vorgelegt. Stammen die Dokumente von außerhalb der VAE, müssen sie zusätzlich von der Botschaft der VAE im Ausstellungsland und vom Außenministerium der VAE (MOFA) legalisiert werden.

Welche Zahlungsmethoden akzeptieren das DLD und der Trustee?

Die Gebühren des DLD werden ausschließlich per Karte oder Manager Cheque (bestätigter Bankscheck) bezahlt. Bargeld wird beim DLD nicht akzeptiert. Die Gebühren des Trustee können dagegen auch in bar bezahlt werden, zusätzlich zu Karte und Manager Cheque.

Kann ein ausländisches Unternehmen in Dubai Eigentümer einer Immobilie sein oder eine Immobilie per Gifting erhalten?

Nicht direkt. Ein ausländisches Unternehmen ohne Präsenz in den VAE kann kein Eigentum an Immobilien in Dubai halten. Um an einem Gifting oder einem Erwerb teilzunehmen, muss es zunächst eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in den VAE gründen (DED, Free Zone oder RAK Free Zone). Diese beim DLD registrierte VAE-Gesellschaft wird als Eigentümerin der Immobilie eingetragen.

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